die Stufen
In der folgenden Tabelle sind die Stufen der verschiedenen Besoldungsordnungen für Beamte und Richter mit dem jeweiligen Alter, in dem die zugehörige Stufe erreicht wird, aufgelistet.Stufe 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 Besoldungsordnung A 21 23 25 27 29 32 35 38 41 45 49 53 - - - Besoldungsordnung C 21 23 25 27 29 31 33 35 37 39 41 43 45 47 49 Besoldungsordnung R 27 29 31 33 35 37 39 41 43 45 47 49 - - - Besoldungsordnung B keine Dienstaltersstufen Besoldungsordnung W keine DienstaltersstufenIn der Besoldungsordnung A wird anfangs alle 2 Jahre, dann alle 3 Jahre und später alle 4 Jahre die nächste Stufe erreicht. In den Besoldungsordnungen C und den Gruppen R1 und R2 der R-Besoldung erhöht sich die Stufenzuordnung alle 2 Jahre.
In den Besoldungsordnungen B und W sowie den Gruppen R3 bis R10 gibt es keine Stufeneinteilung.
alle Angaben ohne Gewähr!
öffentlicher-dienst.info