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TV-L - Leistungsentgelt

Zum 1. Januar 2007 galt gemäß Tarifvertrag ein Leistungsentgelt als eingeführt, für das anfangs 1% der Gehaltssumme aller Beschäftigten des Vorjahres, später bis 8% dieses Werts zur Verfügung steht. So lange eine Regelung zur Gestaltung der Leistungsentgelte nicht zu Stande kommt (und dies ist bisher auch nicht der Fall), wird mit dem Dezember-Gehalt jedem Beschäftigten ohne Berücksichtigung seiner Leistung 12% seines Monatsgehalts vom September ausbezahlt.

Grundlagen

§18 TV-L

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