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TV-L - Arbeitszeiten

Durchschnittliche regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit

Land Zeitim TV-L
Baden-Württemberg 39:30§ 6, Abs. 1a
Bayern 40:06§ 6, Abs. 1a
Brandenburg 40:00§ 6, Abs. 1c
Bremen 39:12§ 6, Abs. 1a
Hamburg 39:00§ 6, Abs. 1a
Mecklenburg-Vorpommern 40:00§ 6, Abs. 1c
Niedersachsen 39:48§ 6, Abs. 1a
Nordrhein-Westfalen 39:50§ 6, Abs. 1a
Rheinland-Pfalz 39:00§ 6, Abs. 1a
Saarland 39:30§ 6, Abs. 1a
Sachsen 40:00§ 6, Abs. 1c
Sachsen-Anhalt 40:00§ 6, Abs. 1c
Schleswig-Holstein 38:42§ 6, Abs. 1a
Thüringen 40:00§ 6, Abs. 1c

Hinweise

reduzierte Arbeitszeiten

Eine wöchentliche Arbeitszeit von durchschnittlich 38,5 Stunden gilt nach § 6, Abs. 1b des TV-L für

Berechnungszeitraum

Der Durchschnitt der wöchentlichen Arbeitszeit wird über einen Zeitraum von bis zu einem Jahr gebildet. Bei Beschäftigten im Wechselschicht- oder Schichtdienst sowie bei der Durchführung von Sabbatjahren kann auch ein längerer Zeitraum vereinbart werden.

alle Angaben ohne Gewähr!