TVöD - Stufen
| Entgeltgruppe | Stufe | |||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| 1 | 2 | 3 | 4 | 5 | 6 | |
| E 1 | existiert nicht |
bei Einstellung |
nach 4 Jahren in Stufe 2 |
nach 4 Jahren in Stufe 3 ges.: 8 Jahre |
nach 4 Jahren in Stufe 4 ges.: 12 Jahre |
nach 4 Jahren in Stufe 5 ges.: 16 Jahre |
| E 2 bis E 15 | bei Einstellung |
nach 1 Jahr in Stufe 1 |
nach 2 Jahren in Stufe 2 ges.: 3 Jahre |
nach 3 Jahren in Stufe 3 ges.: 6 Jahre |
nach 4 Jahren in Stufe 4 ges.: 10 Jahre |
nach 5 Jahren in Stufe 5 ges.: 15 Jahre |
Einstellung
Bei der Einstellungen werden die Beschäftigten der Stufe 1 zugeordnet. Ist eine einschlägige Berufserfahrung bei einem anderen Arbeitgeber nachweisbar, erfolgt die Einstellung in der Stufe 2.Bei Neuverträgen beim selben Arbeitgeber können auch weitere Berufszeiten anerkannt werden.
Höhergruppierung
Bei einer Höhergruppierung erfolgt eine Zuordnung mindestens zur Stufe 2. Läge das Entgelt damit niedriger als das zuvor erzielte zuzüglich eines tarifvertraglich festgelegten Garantiebetrags, wird eine Stufe festgesetzt, die mindestens den Garantiebetrag über dem bisherigen Entgelt liegt. Dieser Garantiebetrag liegt für E1 bis E8 bei 25 €, für E9 bis E15 bei 50 €. Die Garantiebeträge nehmen an allgemeinen Entgeltanpassungen teil.Grundlagen
§16 und §17 TVöDalle Angaben ohne Gewähr!
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